Viele von Ihnen haben Kinder, die regelmäßig Methylphenidat einnehmen müssen, oder Sie nehmen es selbst ein. Dann kennen Sie das Problem - im Urlaub soll das MPH natürlich mit, darf aber eigentlich nicht ausgeführt werden. Und nun? Abhilfe schafft das Formular, das Sie dafür nach § 75 des Schengener Durchführungsabkommens brauchen. Sie können es kostenlos als pdf auf der Homepage der Bundesopiumstelle (BfArM) herunterladen, ebenso das Informationsblatt dazu. Na dann - gute Reise!

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